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Ausfall der Kaufpreisforderung aus Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaft nicht steuermindernd
Die A-GmbH veräußerte 2002 an C ihre Anteile an der B-GmbH mit Gewinn, der körperschaftsteuerfrei war. Der Kaufpreis wurde aber nicht sofort bezahlt, sondern als Forderung aktiviert. Diese fiel 2004 mangels Zahlungsfähigkeit des C aus. Die A-GmbH machte den Verlust 2004 steuermindernd geltend. Der Bundesfinanzhof entschied zu Ungunsten der A-GmbH, weil der spätere Ausfall der Kaufpreisforderung auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwir kt. Wenn der Veräußerungsgewinn steuer frei war, kann der Verlust der Kaufpreisforderung nicht steuermindernd geltend gemacht werden.
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