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Verfall von Urlaubsansprüchen bei längerer Arbeitsunfähigkeit
In einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall machte ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, der vom 6. September 2005 bis zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31. März 2011 durchgehend arbeitsunfähig krank war, über bereits abgegoltene 54 Arbeitstage Urlaub hinaus die Abgeltung weiterer 135 Arbeitstage Urlaub geltend. In dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Manteltarifvertrag war geregelt, dass
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