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Wendet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer neben den üblichen Zuwendungen auch ein Geschenk zu, so kann er eine besondere Pauschalbesteuerung nutzen. Geschenke an Mitarbeiter können danach bis zu einer Höhe von € 10.000 pro Jahr bzw. pro Arbeitnehmer vom Arbeitgeber mit 30 % pauschal besteuert werden. Sie sind jedoch sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber kann die Aufwendungen für seine Arbeitnehmer als Betriebsausgabe ansetzen.
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