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Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern für betriebliche Gesundheitsförderung jährlich bis zu € 500 je Arbeitnehmer steuerfrei zuwenden. Darunter fallen z.B. Kurse für Rückenschule, gesunde Ernährung, Suchprävention, Stressbewältigung. Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio.
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