Das Verzögerungsgeld kann auch in folgenden Fällen festgesetzt werden, wenn der Unternehmer innerhalb einer ihm genannten Frist
der Aufforderung des Finanzamts, eine digitale Außenprüfung zu ermöglichen, nicht nachkommt,
im Rahmen einer Außenprüfung Unterlagen nicht vorlegt oder Auskünfte nicht erteilt oder
seine elektronische Buchführung ohne Zustimmung des zuständigen Finanzamts verlagert oder der Aufforderung zur Rückverlagerung der elektronischen Buchführung ins Inland nicht nachkommt.