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Der Bundesrat hat am 3. 4. 2009 dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) zugestimmt. Neben den Buchführungserleichterungen für mittelständische Einzelkaufleute gibt es auch für Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH) ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung. Einige Änderungen sind in diesem Rundschreiben unter B.13; C.1 im Einzelnen dargestellt.
Das neue Bilanzrecht, das spätestens ab 2010 anzuwenden ist, sollte insbesondere auf folgende Sachverhalte geprüft werden:
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