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Vorziehen von betrieblichen Aufwendungen (z.B. Reparaturen- und Instandsetzungsmaßnahmen, Werbemaßnahmen, Zahlung von Tantiemen und Gratifikationen an Mitarbeiter) |
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Vorauszahlung von privaten und/oder - bei Einnahmen-Überschussrechnern (§ 4 Abs. 3 EStG) – betrieblichen Ausgaben: |
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bei Vorauszahlung von Mieten, Pachten |
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Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter bis € 410 mit Sofortabschreibung (letztmalig bis 31. 12. 2007, ab 1. 1. 2008 Herabsetzung der GWG-Grenze auf € 150 |
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Inanspruchnahme der degressiven Afa bei beweglichen Wirtschaftsgütern |
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Vornahme von Teilwertabschreibungen |
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Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten |
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Hinausschieben der Gewinnrealisierung durch Verlagerung der Leistungsvollendung bzw. - bei Einnahmen-Überschussrechnern - der Rechnungserteilung auf das Folgejahr |