Änderung Lohnsteuerklasse

Keine Änderung der Lohnsteuerklasse nach Abschluss des Lohnsteuerabzugs

Eine Änderung der Lohnsteuerklasse ist nur bis zum 30. November des laufenden Kalenderjahres möglich. Ehegatten, die beide als Arbeitnehmer beschäftigt sind, können einmal im Laufe eines Kalenderjahres die auf ihren Lohnsteuerkarten eingetragenen Steuerklassen bis zu diesem Zeitpunkt ändern.

Der Bundesfinanzhof hatte sich mit dem Fall von Ehegatten zu befassen, die nach dem 30. November eine Änderung ihrer Steuerklassen beantragt hatten. Das Gericht macht deutlich, dass die gesetzliche Regelung so eindeutig ist, dass eine andere Auslegung nicht in Frage kommt.



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