Mandanten-Informationen 2008

Hier finden Sie unsere Mandanten-Infos aus 2008. Bitte beachten Sie, dass durch aktualisierte Rechtsprechung bzw. Gesetze/Verordnungen die beschriebenen Sachverhalte sich zwischenzeitlich geändert haben können.

Natürlich ersetzt dies nicht die notwendige, einzelfallbezogene Beratung – bitte vereinbaren Sie zu diesem Zweck einen Termin.

DEZEMBER 2008

NOVEMBER 2008

OKTOBER 2008

SEPTEMBER 2008

AUGUST 2008

JULI 2008

JUNI 2008

MAI 2008

APRIL 2008

MÄRZ 2008

FEBRUAR 2008

JANUAR 2008



Eine Zusammenfassung der ab Januar 2008 geltenden Änderungen finden Sie hier:

INFORMATIONEN FÜR ARBEITNEHMER UND STEUERZAHLER

FÜR UNTERNEHMER, FREIBERUFLER, ARBEITGEBER

INFORMATIONEN FÜR KAPITALGESELLSCHAFTEN

GESETZ ZUR UNTERNEHMENSSTEUERREFORM 2008



Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

vor dem Ablauf eines jeden Jahres informieren wir Sie über wichtige Änderungen rund um das Steuerrecht, geben aber Tipps und Hinweise auch aus den übrigen Bereichen, die die Steuerbürger, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmer und Freiberufler betreffen. Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 tritt ab dem kommenden Jahr eine Vielzahl von Änderungen ein, einige Regelungen gelten bereits ganz oder teilweise bereits ab 2007. Weitere Änderungen sind bereits frühzeitig beschlossen worden und entfalten erstmals bei der Steuererklärung 2007 oder ab dem Jahr 2008 Wirkung.

Weitere Änderungen stehen an: das Jahressteuergesetz 2008 wurde vor wenigen Tagen, am 8. November 2007, vom Bundestag verabschiedet, dies allein sieht mehr als 200 Steueränderungen vor; es soll einerseits Bürokratiekosten einsparen, andererseits „Steuerschlupflöcher“ schließen. Teil des Gesetzespaketes ist neben der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab 2011 auch die geplante zentrale elektronische Speicherung von Steuerdaten. Letztere steht vor allem bei Datenschützern, aber auch bei vielen Politikern (auch der Koalition) in der Kritik. Die Erwartungshaltung bezüglich der Erbschaftsteuerreform ist sehr groß. Sie liegt in ihren Grundzügen vor, wir haben diese im diesjährigen Mandantenrundschreiben mit aufgeführt. Die in diesem Informationsschreiben angeführten Punkte können sicherlich eine individuelle Beratung nicht ersetzen, denn sie können nicht vollständig sein und einige dieser Änderungen und auch bestehende gesetzliche Regelungen werden wiederum auf die Verfassungsmäßigkeit untersucht. Neben den gesetzlichen Änderungen sind außerdem zu berücksichtigen die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) und der Finanzgerichte (FG), die laufenden Schreiben des Bundesfinanzministerium (BMF) und auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).

Aus dem Grunde können wir Sie wiederum nur auffordern, setzen Sie sich noch vor dem Jahreswechsel mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam untersuchen können, wo und wie Sie betroffen sind, wo Handlungsbedarf besteht.

Mit freundlichen Grüßen
Iris Steinacker-Creutzfeldt
Wirtschaftsprüfer

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