Lohnsteuerkarte ab 2012 elektronisch

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist aktuell nochmals darauf hin, dass die bisherige Papier-Lohn- steuerkarte ab dem 01.01.2012 durch die elektronische Lohnsteuerkarte er-setzt wird. Dabei ist Folgendes zu beachten:

Dabei ist Folgendes zu beachten:

Sämtlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden ihre so genannten Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in einem Schreiben übersandt.

Die Daten sollten sofort geprüft werden.

Änderungen können ausschließlich beim jeweilig zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Fragen zu dem Thema werden auf der Homepage des BMF http://www.bundesfinanzministerium.de beantwortet. Dort können auch Formulare abgeholt werden.

Besteht das Arbeitsverhältnis über den 31.12.2011 hinaus, wird der Arbeitgeber i. d. R. bereits alle Daten für den Lohnsteuerabzug haben.

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dem neuen Arbeitgeber nur noch ihre Identifikationsnummer und ihr Geburtsdatum angeben und mitteilen, ob es sich um ein Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Dann kann der Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen.

Lohnsteuerfreibeträge werden nicht einfach übernommen. Damit die Freibeträge berücksichtigt werden können, müssen diese im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für 2012 beantragt werden.





DEZEMBER 2011 Wertpapiere eines Freiberuflers