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Dabei ist Folgendes zu beachten: |
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Sämtlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden ihre so genannten Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in einem Schreiben übersandt. |
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Die Daten sollten sofort geprüft werden. |
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Änderungen können ausschließlich beim jeweilig zuständigen Finanzamt beantragt werden. |
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Fragen zu dem Thema werden auf der Homepage des BMF http://www.bundesfinanzministerium.de beantwortet. Dort können auch Formulare abgeholt werden. |
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Besteht das Arbeitsverhältnis über den 31.12.2011 hinaus, wird der Arbeitgeber i. d. R. bereits alle Daten für den Lohnsteuerabzug haben. |
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Bei einem Wechsel des Arbeitgebers müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dem neuen Arbeitgeber nur noch ihre Identifikationsnummer und ihr Geburtsdatum angeben und mitteilen, ob es sich um ein Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Dann kann der Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen. |
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Lohnsteuerfreibeträge werden nicht einfach übernommen. Damit die Freibeträge berücksichtigt werden können, müssen diese im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für 2012 beantragt werden. |