I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
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FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Tantieme als Gewinnausschüttung

Vorauszahlungen auf Tantieme als verdeckte Gewinnausschüttungen

Zahlt eine Kapitalgesellschaft ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer Vorschüsse auf die vereinbarte Tantieme, setzt dies klare und eindeutige Vereinbarungen über die Voraussetzungen und Zeitpunkte der Vorschusszahlungen voraus. Z. B. könnten sich die Vorschusszahlungen betragsmäßig aus bestimmten Kennzahlen ergeben, die den unterjährig aufgestellten Zwischenabschlüssen zu entnehmen sind.

Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, liegt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs in dem Umfang, in dem die Gesellschaft durch die Vorauszahlung einen Zinsnachteil erleidet, eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Bei der Zinsberechnung ist davon auszugehen, dass sich private Darlehensgeber und Darlehensnehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen.



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