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Erhöhung des Grundfreibetrags auf € 8.004 (2009 = € 7.834) |
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Senkung des Eingangssteuersatzes auf 14 % (bisher 15 %) |
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Anhebung der übrigen Tarifeckwerte um weitere € 330 |
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Spitzensteuersatz von 42 % wirkt erst ab einem zu versteuernden Einkommen von € 52.882 (bisher € 52.552) |
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Reichensteuer mit 45 % bei einem um € 330 höheren Tarifeckwert |