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Änderungen bei der Unternehmenssteuer
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums sieht vor, dass bei Übernahmen von Firmen Verluste besser genutzt werden können. Außerdem soll die Zinsschranke, die den Steuerabzug von Zinskosten eingrenzt, gelockert werden. Die höhere Freigrenze soll 3 Mio. Euro betragen.
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