Art derbegünstigten Tätigkeit
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Abzugshöchstbetrag ab 2009
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Haushaltshilfe bei geringfügiger Beschäftigung
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20 % der Aufwendungen, höchstens € 510 jährlich
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Haushaltsnahe Dienstleistungen; Haushaltsnahe Pflegeleistungen; Betreuungsleistung
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20 % der gesamten begünstigten Aufwendungen, höchstens € 4.000 jährlich
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Handwerkerleistungen
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20 % der Kosten ohne Material, höchstens € 1.200
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