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Seit der Neuregelung zur Änderung zum häuslichen Arbeitszimmer sind mittlerweile mehrere Verfahren rechtsanhängig. Die Finanzverwaltung berücksichtigt die Kosten des Arbeitszimmers derzeit nur bis zu einem Betrag von € 1.250. Der Bundesfinanzhof hat in einem Beschluss zur Aussetzung der Vollziehung geurteilt, dass es ernstlich zweifelhaft ist, ob diese einschränkende Neuregelung – die seit 2007 gilt – verfassungsgemäß ist.
Die Finanzverwaltung gewährt mittlerweile Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, mit denen in Rechtsbehelfsverfahren betreffend der Ablehnung eines Antrags auf Lohnsteuerermäßigung für die Jahre ab 2009
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