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Auf Antrag kann das Finanzamt gestatten, dass ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als € 250.000 betragen hat, die Umsatzsteuer nicht nach vereinbarten Entgelten, sondern nach vereinnahmten Entgelten berechnet, sog. Istversteuerung. Durch das Bürokratieabbaugesetz wurde ab dem 1. 7. 2009 der vorgenannte Betrag auf € 500.000 erhöht. Diese Regelung gilt bis zum 31. 12. 2011.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
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