|
|
|
|
|
|
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) |
|
|
|
|
|
Seit dem 1. November 2008 kann eine „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt“ (kurz UG) genannt, gegründet werden. Die UG ist eine GmbH, die in ihrer Firma die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen muss.
Die wesentlichen Merkmale der UG sind:
|
|
|
|
|
|
|
Stammkapital € 1 - € 24.999 |
|
Satzung in notarieller Form |
|
Mindestinhalt: Form, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Betrag des Stammkapitals, Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile |
|
Verwendung eines vereinfachten Musterprotokolls, zulässig bei bis zu 3 Gründungsgesellschaftern und 1 Geschäftsführer |
|
Nur Bargründung zulässig |
|
Bareinlage muss voll eingezahlt sein |
|
Bildung einer gesetzlichen Rücklage, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist |
|
|
|
|
|
|
Rücklage darf nur dann verwandt werden:
|
|
|
|
|
|
|
für eine Stammkapital-Erhöhung |
|
zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags |
|
zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr |
|
|
|
|
|
|
Wird das Stammkapital auf mindestens € 25.000 erhöht:
|
|
|
|
|
|
|
entfällt die Rücklagepflicht |
|
kann die Gesellschaft als GmbH firmieren, muss es aber nicht. |
|
|
|
|
|
|
Nimmt die UG später an einer Stammkapitalerhöhung durch Umwandlung der gesetzlichen Rücklage in Stammkapital vor, so führt dies beim Gesellschafter weder zu einem Zufluss von Dividenden noch zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten auf die Beteiligung an der UG.
|
|