Für Ausschüttungen von Gewinnen des Jahres 2008 ergeben sich Unterschiede, wenn die Gewinne vorab ausgeschüttet werden. Wegen des bereits seit 2008 geltenden niedrigeren Körperschaftsteuersatzes von 15 % (insgesamt 15 % Körperschaftsteuer + SolZ + Gewerbesteuer bei Hebesatz von 400 %) beträgt die Gesamtbelastung 29,8 %. Die Belastung beim Anteilseigner richtet sich im Fall der Vorabausschüttung noch nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren, so dass letztlich die Belastung vom individuellen Steuersatz abhängt.
Ausschüttung 2008 35 % ESt-Satz
Ausschüttung 2008 45 % ESt-Satz
Ausschüttung 2009
Gewinn vor Steuern
100.000 €
100.000 €
100.000 €
Körperschaftsteuer
15.000 €
15.000 €
15.000 €
SolZ
825 €
825 €
825 €
Gewerbesteuer
14.000 €
14.000 €
14.000 €
Höhe der Dividende
70.175 €
70.175 €
70.175 €
Einkommensteuer
12.2281 €
15.789 €
17.543 €
SolZ
675 €
868 €
964 €
Gesamtbelastung in %
42,78 %
46,48 %
48,33 %
Bei Vorabausschüttungen in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht ist darauf zu achten, dass die Zahlung unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Jahresüberschusses der GmbH steht. Voraussetzung für eine Vorabausschüttung ist insbesondere
eine Beschlussfassung der Gesellschafter
die Erwartung eines entsprechenden Jahresüberschusses und
es darf kein Verstoß gegen § 30 GmbHG vorliegen, d.h. die Auszahlung muss aus dem Gesellschaftsvermögen erfolgen, es darf keinesfalls das Stammkapital beeinträchtigt werden.