Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig

Derzeitiges Erbschaftsteuerrecht ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hält die derzeitige Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies gilt insbesondere für die Ermittlung von Werten bei wesentlichen Gruppen von Vermögensarten (Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften), die den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht erfüllen.

Das Gericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu einer Neuregelung ist das bisherige Recht weiter anzuwenden.



MÄRZ 2007 Wirtschaftsingenieur freiberuflich