Wirtschaftsingenieur freiberuflich

Ein Wirtschaftsingenieur ist freiberuflich tätig

Ist eine Person nach landesrechtlichen Vorschriften berechtigt, den Titel „Ingenieur“ zu führen und auf einem Hauptgebiet des Ingenieurwesens tätig, übt sie eine selbstständige Tätigkeit aus. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

Zur freiberuflichen Tätigkeit gehört u. a. die selbstständig ausgeübte Berufstätigkeit der Ingenieure, Architekten, beratenden Volks- und Betriebswirte sowie ähnlicher Berufe. Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem der genannten Berufe ist ein zulässiges und sachlich einleuchtendes Differenzierungskriterium für die Zuordnung. Aus den genannten Gründen üben Absolventen mit einem erfolgreichen Studienabschluss auf dem Gebiet des Wirtschaftsingenieurwesens eine freiberufliche Tätigkeit aus, wenn sie auf einem Hauptgebiet des Ingenieurwesens beschäftigt sind. Das interdisziplinäre Studium zum Wirtschaftsingenieur steht dem der Betriebswirtschaftslehre und des Ingenieurwesens gleich.



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