1% Regelung: Dienstwagen

Dienstwagen: 1 %-Regelung ist zwingend anzuwenden, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird

Einem Arbeitnehmer stand ein Dienstwagen zur Verfügung, für dessen private Nutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine „Kilometerpauschale“ von 0,80 DM zu zahlen war. Für Privatfahrten musste er jeweils die Genehmigung des Arbeitgebers einholen. Außerdem hatte er ein Pflichtenheft ohne Aufzeichnung von Einzelfahrten zu führen. Diese Vereinbarung war mit dem zuständigen Finanzamt vor Einführung der sog. 1 %-Regelung abgestimmt worden. Eine Außenprüfung beanstandete die Vorgehensweise ab 1996 und berechnete die Dienstwagennutzung nach der 1 %-Regelung.

Der Bundesfinanzhof bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Durch Zahlung eines Nutzungsentgelts kann die Anwendung der 1 %-Regelung nicht vermieden werden. Sie ist zwingend anzuwenden, wobei das vom Arbeitnehmer gezahlte Nutzungsentgelt von dem errechneten geldwerten Vorteil abgezogen werden kann. Nur die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs kann die 1 %-Regelung ausschließen.



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