Überlassung von Firmenwagen

1%-Regelung bei Überlassung von Firmenwagen

Wird ein Firmenfahrzeug einem Arbeitnehmer ausschließlich für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt, muss sichergestellt und überprüft werden, dass es nicht unentgeltlich für Privatfahrten genutzt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Fahrzeug auch mit nach Hause genommen wird. Bei privater Mitbenutzung ist, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, die 1%-Regelung anzuwenden und als Sachbezug der Lohnsteuer und Sozialversicherung zu unterwerfen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über folgenden Fall zu entscheiden. Einem angestellten Meister wurde ein Firmenfahrzeug für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt. Ihm war mündlich die private Nutzung verboten worden. Allerdings wurde die Einhaltung des Verbots vom Arbeitgeber nicht überprüft. Das Finanzamt versteuerte deshalb den privaten Nutzungsanteil nach der 1%-Regelung. Der BFH gab dem Finanzamt Recht und betonte außerdem, dass bei Arbeitnehmern in herausgehobener Position die Verbotsüberwachung besonders streng sein muss.



verdeckte Gewinnausschüttung 1% Regelung: Dienstwagen