Mehrere Minijobs eines Arbeitnehmers

Unkenntnis des Arbeitgebers bei mehreren Minijobs eines Arbeitnehmers

Bei Einstellung von Arbeitnehmern im Rahmen eines Minijobs muss der Arbeitgeber Vorsicht walten lassen, um eine nachträgliche Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden.

Wird bei einer Prüfung durch die Sozialversicherungsträger festgestellt, dass der Arbeitnehmer einen weiteren Minijob ausübt und dadurch die Grenze von 400 € überschreitet, so führt dies erst ab dem Tage der Bekanntgabe der Feststellung durch die Einzugsstelle oder einen Träger der Rentenversicherung zur Versicherungspflicht, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt hat, den Sachverhalt aufzuklären. Es ist deshalb sinnvoll, den neu eintretenden Arbeitnehmer einen Einstellungsfragebogen ausfüllen und unterzeichnen zu lassen. Ist dies nicht geschehen, muss der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge vom Beginn der doppelten Beschäftigung an zahlen.



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