Schenkung Personengesellschaft

Schenkung von Anteilen an einer Grundbesitz haltenden Personengesellschaft unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer

Der Grunderwerbsteuer unterliegt u. a. die Übertragung von Anteilen an einer Grundbesitz haltenden Personengesellschaft, wenn innerhalb von fünf Jahren mindestens 95 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber eine Umgehung der Grunderwerbsteuer ausschließen, indem an Stelle des Grundstücks Anteile an der Personengesellschaft veräußert werden. Das Grunderwerbsteuergesetz enthält des Weiteren eine Steuerbefreiung, wenn Grundstücke unentgeltlich übertragen werden. Damit soll eine doppelte Besteuerung dieses Vorgangs, der der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegt, vermieden werden.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die vorgenannte Steuerbefreiung auch für die schenkweise Übertragung von Anteilen an einer Grundbesitz haltenden Personengesellschaft gilt. Nur so könne eine doppelte Belastung desselben Lebenssachverhalts mit Grunderwerbsteuer und Erbschaft- oder Schenkungsteuer vermieden werden.



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