Abgeltungsteuer

bei Kapitaleinkünften ab 2009

Im Rahmen der Änderungen der Unternehmensteuern soll die Besteuerung der Kapitaleinkünfte im Privatvermögen reformiert werden. Diese Einkünfte werden mit einheitlich 25 % besteuert. Soweit die Kapitalertragsteuer an der Quelle von ebenfalls 25 % einbehalten wurde, ist die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug abgegolten. Das bisher gültige Halbeinkünfteverfahren fällt weg. Neben Zinsen und Dividenden fallen auch die Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen unter die Kapitaleinkünfte und damit unter die Abgeltungsteuer, soweit diese nach dem 31.12.2008 erworben werden. Veräußerungsgewinne aus „Alt-Kapitalanlagen“ sind nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist weiterhin steuerfrei.

Auf Antrag des Steuerpflichtigen greift die Abgeltungsteuer nicht, sondern die Kapitaleinkünfte werden im Veranlagungsverfahren dem persönlichen Steuersatz unterworfen (Veranlagungsoption). Sowohl bei der Veranlagung als auch bei der Abgeltungsteuer kommt nur der Sparer-Pauschbetrag von 801 € (bei zusammen veranlagten Ehegatten 1.602 €) zum Ansatz. Ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.

Wegen des besonderen Steuersatzes von 25 % können Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Die Verluste aus Kapitalvermögen werden vorgetragen und mit positiven Kapitaleinkünften der Folgejahre verrechnet.



1 %-Regelung häusliches Arbeitszimmer