2008: Änderungen Körperschaftsteuer

Unternehmensteuerreform 2008 - Änderungen bei der Körperschaftsteuer

Kapitalgesellschaften sind nicht nur von Änderungen des Einkommensteuergesetzes, z. B. den geringeren Abschreibungsmöglichkeiten, betroffen. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform 2008 Neuregelungen bei der Körperschaftsteuer vor:

Die Körperschaftsteuer wird von 25 % auf 15 % des zu versteuernden Einkommens gesenkt.

Die Zinsschranke gilt auch für Kapitalgesellschaften. Allerdings werden die Ausnahmen der Zinsschranke („Konzern- und Escapeklausel“) für Kapitalgesellschaften bei Gesellschafterfremdfinanzierungen modifiziert. Ein solche liegt vor, wenn die Finanzierung durch einen zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar beteiligten Anteilseigner, eine diesem nahe stehende Person oder einen Dritten (z. B. Bank) erfolgt, der auf den Anteilseigner oder die nahe stehende Person zurückgreifen kann. Die Zinsschranke kommt bei einer konzernfreien Körperschaft zur Anwendung, wenn die Vergütungen für Fremdkapital im Rahmen einer Gesellschafterfinanzierung mehr als 10 % der die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen betragen.

Die Regelungen beim „Mantelkauf“ stellen nur noch auf den Anteilseignerwechsel ab. Eine Abzugsbeschränkung nicht genutzter Verluste tritt ein, wenn innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte an einer Kapitalgesellschaft an einen Erwerber oder diesem nahe stehende Person übertragen werden. Gehen mehr als 25 % aber höchstens 50 % über, wird der Verlustabzug quotal versagt. Bei mehr als 50 % gehen die Altverluste vollständig unter. Das gleiche Schicksal wie die Verluste teilt der wegen der Zinsabzugsbeschränkung (Zinsschranke) entstandene Zinsvortrag.





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