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Barmittel, die von natürlichen Personen bei Überschreitung der so genannten EU-Außengrenzen mitgeführt werden, sind zum Zeitpunkt der Ein- oder Ausreise schriftlich anzumelden. Für den Grenzübertritt an Binnengrenzen ist auch weiterhin eine Anmeldung nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch den Zoll abzugeben. |