Bargeld deklarationspflichtig

Bargeldmittel über 10.000 Euro bei Überschreiten der EU-Außengrenzen deklarationspflichtig

Seit 15. Juni 2007 sind die Regelungen zur Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs europaweit wesentlich verschärft worden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Barmittel, die von natürlichen Personen bei Überschreitung der so genannten EU-Außengrenzen mitgeführt werden, sind zum Zeitpunkt der Ein- oder Ausreise schriftlich anzumelden. Für den Grenzübertritt an Binnengrenzen ist auch weiterhin eine Anmeldung nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch den Zoll abzugeben.

Die Deklarationsgrenze wurde sowohl an der Binnen- als auch an der Außengrenze auf 10.000 € pro Person herabgesetzt.

Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden weiterhin als Ordnungswidrigkeit geahndet, wobei der Bußgeldrahmen auf bis zu 1 Mio. € ausgeweitet wurde.





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