Abtretung von Lebensversicherungen

Keine steuerlichen Nachteile bei Abtretung von Lebensversicherungen zur Absicherung von Avalkrediten

Ein selbstständiger Maler hatte 1995 mit seiner Bank einen Vertrag über einen Avalkredit (Bürgschaftskredit) von 70.000 DM abgeschlossen. Als Kreditsicherheit trat er die Ansprüche aus einer Lebensversicherung an seine Bank ab, die dies dem Finanzamt meldete. Das Finanzamt stellte daraufhin in einem Bescheid fest, dass der Maler die Erträge aus der abgetretenen Lebensversicherung bei Auszahlung zu versteuern habe. Hiergegen wehrte er sich. Der Bundesfinanzhof gab ihm Recht, weil ein Avalkredit kein Darlehen ist. Das Wesen eines Darlehens ist die Hingabe von Geld. Das ist bei Avalkrediten nicht der Fall.

Hinweis: Wird die Bank wegen ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen, kann dies zur Steuerpflicht der Lebensversicherungserträge führen.



Gutachtenkosten Unternehmensteuerreform 2008