Gutachtenkosten

Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Anteilen

Ob Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Anteilen Werbungskosten oder Anschaffungsnebenkosten sind, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, wie der nachfolgende Fall zeigt. Ein als Arbeitnehmer tätiger Ingenieur wollte sich selbstständig machen oder Anteile an einer GmbH erwerben. Eine GmbH, an der er sich beteiligen wollte, forderte eine Finanzierungszusage. Die angesprochene Bank verlangte ein Gutachten über die Gesellschaft.

Nachdem die Finanzierung durch eine andere Bank gesichert war, erwarb der Ingenieur Anteile an der GmbH und machte die Gutachtenkosten sowie Reisekosten als Werbungskosten geltend. Der Bundesfinanzhof entschied, dass sämtliche Aufwendungen Anschaffungsnebenkosten der GmbH-Anteile waren, weil sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den Kaufverhandlungen über die konkrete Beteiligung standen.



Freiberufler: Gewerbesteuer Abtretung von Lebensversicherungen