Anbau an bestehendes Gebäude

Anbau an bestehendes Gebäude kann zulagefähiges Wirtschaftsgut sein

Eine GmbH, deren Geschäftszweck die Herstellung und der Vertrieb von Maschinen war, errichtete in den Jahren 1995 bis 1999 im Fördergebiet mehrere Bauten. Zunächst wurde ein Bürogebäude, dann eine Produktionshalle errichtet. 1998 erfolgte eine Erweiterung der Produktionshalle, 1999 wurde die Halle um einen weiteren Anbau ergänzt. Für diesen Anbau wurde Investitionszulage beantragt. Das Finanzamt lehnte die Gewährung einer Investitionszulage mit der Begründung ab, der Anbau sei kein begünstigter Neubau.

Der Bundesfinanzhof kommt zu einem anderen Ergebnis und stellt fest, dass auch bei der Erweiterung eines bestehenden Gebäudes durch einen Anbau eine begünstigte Investition vorliegen kann, wenn ein selbstständiger Gebäudeteil oder ein einheitliches neues Gebäude unter Einbeziehung des Altgebäudes entsteht. Bei baulicher Verschachtelung eines Anbaus wird ein zulagefähiger Gebäudeteil angenommen, auch wenn der Anbau in einem Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit einem bereits vorhandenen Gebäude steht. Es kommt auf die Größen- und Wertverhältnisse der Alt- und Neubauteile an. Auf Grund der tatsächlichen Verhältnisse im geschilderten Fall erkannte das Gericht den Anbau als zulagebegünstigt an.



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