Energieausweis 2008 Pflicht

Energieausweise ab 2008 Pflicht

Am 25.4.2007 ist die neue Energiesparverordnung (EnEV) von den zuständigen Ministerien beschlossen worden. Diese wird voraussichtlich im Herbst 2007 in Kraft treten.

Damit wird ab dem Jahr 2008 in verschiedenen Schritten der Energieausweis für Gebäude eingeführt. Es ist dann Pflicht, bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden und Wohnungen den Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis vorzulegen. Es wird so genannte bedarfsund verbrauchsorientierte Ausweise geben. Die Wahl zwischen den Energieausweisarten wird für Gebäude, die vor 1978 gebaut wurden, eingeschränkt. Gebäude mit bis zu vier Wohnungen benötigen dann immer einen bedarfsorientierten Ausweis.

Beim bedarfsorientierten Ausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes unter Normbedingungen beurteilt, unabhängig von Standort, Nutzung und Witterungseinflüssen. Zu den Beurteilungskriterien zählen Gebäudetyp, Baujahr und die Dämmeigenschaften des Gebäudes. Der verbrauchsorientierte Ausweis dagegen berücksichtigt ausschließlich den witterungsbereinigten Energieverbrauch des Objekts. Es werden dabei mindestens drei Abrechnungsperioden ausgewertet.

Unabhängig vom Baujahr kann bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen zwischen den Ausweisarten gewählt werden. Bereits seit dem Jahr 2002 besteht für Neubauten die Verpflichtung, bedarfsorientierte Energieausweise vorzuhalten. Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, Energieausweise auf der Grundlage der künftigen Verordnung auszustellen. Bei allen Ausweisen, die vor dem 1.1.2008 erstellt werden, kann die Ausweisart frei gewählt werden. Diese Ausweise sind ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig.

Verstöße gegen die Energieeinsparverordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Wie diese sanktioniert werden, bleibt abzuwarten.



Anbau an bestehendes Gebäude Neue Energiesparverordnung