Umsatzsteuerbefreiung Legastheniebehandlung

Umsatzsteuerbefreiung von Legastheniebehandlungen

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs stellen Legastheniebehandlungen in aller Regel keine Heilbehandlungen dar. Etwas anderes gilt nur, wenn diese im Rahmen einer medizinischen Behandlung auf Grund ärztlicher Anordnung erfolgen.

Andernfalls kommt eine Umsatzsteuerbefreiung nur in Betracht, wenn die Leistung mit der Fürsorge oder sozialen Sicherheit verbunden ist. Dies ist etwa der Fall, wenn die Legastheniebehandlungen gemäß entsprechender Vereinbarungen mit einem Träger der Sozialversicherung erbracht werden.



Steuerbefreiung bei Heilpädagogen