|
In Polen tätige Freiberufler ohne dortige feste Einrichtung sind in Deutschland steuerpflichtig
Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Freiberuflers aus einer in Polen ausgeübten Tätigkeit sind in Deutschland steuerpflichtig, wenn der Freiberufler in Polen keine feste Einrichtung besitzt.
Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs. Danach steht dem polnischen Staat das Besteuerungsrecht nur für den Fall zu, dass die in Deutschland ansässige Person zur Ausübung ihrer Tätigkeit in Polen eine feste Einrichtung unterhält.
|
|