Einspeisung von Strom

Regelmäßige Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlage ist unternehmerische Tätigkeit

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines selbst genutzten Einfamilienhauses ist eine unternehmerische Tätigkeit. So hat es das Finanzgericht München entschieden. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der erzeugte Solarstrom zwar nur teilweise, aber regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das Netz eingespeist werde. Ob ein Umsatzsteuerüberschuss erzielt wird oder die Vorsteuern überwiegen, ist unerheblich. Das Finanzgericht ließ deshalb die Berücksichtigung der Umsatzsteuer aus den Herstellungskosten der Anlage als Vorsteuern zu.



Änderung Kindergeldbescheid Künstlersozialversicherung