Erbschaftsteuerfestsetzung

Kosten eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit Erbschaftsteuerfestsetzung sind keine Nachlassverbindlichkeit

Erben waren zum Verfahren einer Vermächtnisnehmerin, der von der Erblasserin ein Kaufrechtsvermächtnis für ein Grundstück eingeräumt worden war, wegen der Höhe deren Erbschaftsteuer vom Finanzgericht beigeladen worden. Sie beauftragten ihren Rechtsanwalt, der zugleich Testamentsvollstrecker war, sie auch im finanzgerichtlichen Verfahren zu vertreten. Die Aufwendungen für diese Tätigkeit machten sie als Nachlassverbindlichkeiten geltend. Der Bundesfinanzhof lehnte dies ab. Aufwendungen, die ein Erbe für einen Rechtsstreit über seine eigene Erbschaftsteuer zu zahlen hat, sind nicht als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Die Beiladung habe einen Bezug zu der von den Erben zu entrichtenden Erbschaftsteuer. Die Kosten für die anwaltliche Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren sind auch nicht den Testamentsvollstreckerkosten zuzurechnen.



Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen GmbH-Beteiligung