GmbH-Beteiligung

Abzug von Zinsen für ein Darlehen zur Anschaffung einer wesentlichen Beteiligung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Zinsen, die der Gesellschafter einer GmbH für ein zur Anschaffung der Beteiligung aufgenommenes Darlehen zahlt, können nach der Veräußerung dieser Anteile nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Dies gilt zumindest dann, wenn der Erlös aus der Beteiligung nicht zur vollständigen Tilgung des Darlehens, sondern anderweitig verwendet worden ist.

Damit bestätigt der Bundesfinanzhof seine ständige Rechtsprechung, wonach nachträgliche Werbungskosten bei den Überschusseinkünften nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden können. Das Gericht weist in seiner Entscheidung ergänzend darauf hin, dass dies nach der Gesetzeslage bis einschließlich 1998 so zu beurteilen ist. Ob mit Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze auf zunächst 10 % und später auf 1 % andere Kriterien eine Rolle spielen, blieb ausdrücklich offen.



Erbschaftsteuerfestsetzung Kapitalvermögen: Strategieentgelt