Umsatzsteuerbetrug

Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

Ein sog. Umsatzsteuerkarussell dient dazu, Umsatzsteuer zu hinterziehen. Dies geschieht dadurch, dass der leistende Unternehmer die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abführt, während der Leistungsempfänger die Vorsteuern erstattet erhält. Um den Betrug zu verschleiern, werden häufig am Betrug unbeteiligte Unternehmer als Zwischenhändler in das Karussell einbezogen.

Dem unbeteiligten Unternehmer steht nach Auffassung des Bundesfinanzhofs der Vorsteuerabzug zu, wenn er weder wusste noch wissen konnte, dass er in einen Umsatzsteuerbetrug einbezogen ist. Der Unternehmer muss alle Maßnahmen treffen, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass seine Umsätze nicht in einen Betrug einbezogen sind. Welche Vorsorgemaßnahmen hierzu erforderlich sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dazu gehören jedenfalls Erkundigungen über den Lieferanten und Abnehmer. Je ungewöhnlicher der Geschäftsablauf ist, desto sorgfältiger muss der Unternehmer sein. Bei einem marktunüblich niedrigen Preis ist besondere Vorsicht geboten.



Insolvenz eines Ehegatten