|
Wahlrecht der Eheleute für eine Getrennte- oder Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer in der Insolvenz eines Ehegatten
Das Wahlrecht der Ehegatten für eine Getrennt- oder Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer wird in der Insolvenz eines Ehegatten durch den Insolvenzverwalter und im vereinfachten Insolvenzverfahren durch den Treuhänder ausgeübt.
In einem vom Bundesgerichtshofentschiedenen Fall hatte sich der Treuhänder geweigert, gegenüber dem zuständigen Finanzamt der Zusammenveranlagung zuzustimmen. Zu Recht, befand das Gericht, weil der die Zustimmung begehrende Ehegatte sich weigerte, den bei Zusammenveranlagung entstehenden weiteren steuerlichen Nachteil der Insolvenzmasse auszugleichen, und weil die Eheleute keine von der gesetzlichen Regel abweichende interne Aufteilung ihrer Einkommensteuerschulden aus Zusammenveranlagung vereinbart hatten.
|
|