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Bewertung eines Toilettenhäuschens als Gebäude
Ein mit dem Untergrund fest verbundenes öffentliches Toilettenhäuschen ist ein Gebäude. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Es ist deshalb für Grundsteuerzwecke mit dem Einheitswert zu bewerten. Nicht in die Bewertung einzubeziehen sind das Toilettenbecken und die Reinigungstechnik, da es sich hierbei um Betriebsvorrichtungen handelt.
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