in USA erzielter Arbeitslohn

In den USA erzielter Arbeitslohn kann in Deutschland - bis auf den Progressionsvorbehalt - steuerfrei sein

Ist ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer in den USA tätig, kann der auf die ausländische Tätigkeit entfallende Arbeitslohn - bis auf den Progressionsvorbehalt - von der Einkommensteuer befreit sein. Voraussetzung dafür ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs, dass der Arbeitgeber nach dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen sowohl in Deutschland als auch in den USA ansässig ist.

Zu einer vollständigen Besteuerung des in den USA bezogenen Arbeitslohns kann es in Deutschland nur kommen, wenn

der Arbeitnehmer sich nicht länger als 183 Tage in den USA aufhält

die Vergütung von einem nicht in den USA ansässigen Arbeitgeber gezahlt wird und

die Tätigkeitsvergütung nicht von einer Betriebsstätte des Arbeitgebers in den USA getragen wird.



Für das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland müssen sämtliche Voraussetzungengleichzeitig vorliegen. Fehlt es an einer der Voraussetzungen, besteht kein unmittelbaresBesteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland.



Ehegatten: Beitragsbemessung KV Inventur zum Ende des Geschäftsjahres