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In den USA erzielter Arbeitslohn kann in Deutschland - bis auf den Progressionsvorbehalt - steuerfrei sein
Ist ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer in den USA tätig, kann der auf die ausländische Tätigkeit entfallende Arbeitslohn - bis auf den Progressionsvorbehalt - von der Einkommensteuer befreit sein. Voraussetzung dafür ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs, dass der Arbeitgeber nach dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen sowohl in Deutschland als auch in den USA ansässig ist.
Zu einer vollständigen Besteuerung des in den USA bezogenen Arbeitslohns kann es in Deutschland nur kommen, wenn
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