Ehegatten: Beitragsbemessung KV

Heranziehung des Ehegatten-Einkommens zur Beitragsbemessung der Krankenkasse bei Rentnern

Bei freiwillig versicherten Rentnern dürfen Krankenkassen das Einkommen des Ehegatten mitberücksichtigen, um den Beitragssatz festzulegen. Diesbezügliche Satzungsregelungen müssen aber klar und eindeutig sein. Dies hat das Landessozialgericht Hessen entschieden.

Zu dem betreffenden Verfahren war es gekommen, weil eine Rentnerin, die sich freiwillig krankenversichert hatte, nicht damit einverstanden war, dass ihr die Krankenkasse mit Verweis auf die Einkünfte ihres Ehemannes höhere Krankenkassenbeiträge abverlangte. Hierzu war die Krankenkasse nach Auffassung des Gerichts ab einem bestimmten Zeitpunkt, seit dem es eine klare Rechtsgrundlage in der Satzung der Krankenkasse dafür gab, aber berechtigt. Dies ergebe sich aus der zwischen Ehegatten grundsätzlich bestehenden Unterhaltspflicht und verletze weder das Eigentumsrecht der Klägerin noch das Rechtsstaatsprinzip.



Grundstücksveräußerung in USA erzielter Arbeitslohn