Einfuhrumsatzsteuer für Zigaretten

Einfuhrumsatzsteuer für vorschriftswidrig über einen anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland verbrachte Zigaretten

Werden Waren vorschriftswidrig (das heißt unverzollt und unversteuert) aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union eingeführt und anschließend nach Deutschland weitertransportiert, entsteht neben dem Zoll auch die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Der Bundesfinanzhof lehnt die Auffassung ab, dass die Einfuhrumsatzsteuer bereits in dem EU-Mitgliedstaat entstanden sei, in den die Ware erstmals aus dem Drittland eingeführt wurde.



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