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Nachzahlungszinsen keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Steuernachzahlungen sind zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt i. d. R. 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist. Nachzahlungszinsen auf die Einkommensteuer sind grundsätzlich nicht abzugsfähig.
Dies hat der Bundesfinanzhof einem Steuerbürger bestätigt, der ca. 50.000 € Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer leisten musste. Er begehrte den Abzug der Nachzahlungszinsen als Werbungskosten, weil die Einkommensteuer-Nachzahlung im Wesentlichen durch Zinseinnahmen entstanden war.
Da ein Abzug nach dem Gesetz ausgeschlossen ist, kommt auch keine Berücksichtigung als Werbungskosten in Betracht.
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