Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Nachweis über die Überprüfung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die EU-Kommission hat die Zugangsmöglichkeiten für Unternehmer verbessert, die innergemeinschaftliche Lieferungen bewirken und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ihrer Kunden oder Lieferanten prüfen wollen. Über die Online-Datenbank MIAS sind Anfragen möglich:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do

Die in Echtzeit erteilte Bescheinigung dient als Nachweis, dass auf Lieferungen an Unternehmen in einem anderen Mitgliedsstaat keine Umsatzsteuer erhoben wurde. Die Bescheinigung entbindet den Unternehmer allerdings nicht, zusätzlich die üblichen Prüfungen vorzunehmen.



Ist-Versteuerung zum 1. Juli 2009 erweitert Grundstückswert