Ausbildungsbonus

Ausbildungsbonus auch für Arbeitgeber, die Auszubildende insolventer Betriebe übernehmen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat darauf hingewiesen, dass der Ausbildungsbonus, mit dem Betriebe dafür gewonnen werden sollen, Schulabgängern einen Ausbildungsplatz anzubieten, vor dem Hintergrund der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise in Bezug auf solche Auszubildenden verbessert worden ist, deren bisherige Arbeitgeber Insolvenz anmelden mussten. Der Ausbildungsbonus kann nunmehr auch Betrieben gewährt werden, die Auszubildende übernehmen, die mitten in ihrer Ausbildung ohne Lehrstelle dastehen, weil ihr bisheriger Lehrbetrieb Insolvenz angemeldet hat.



Keine regelmäßige Arbeitsstätte Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt