Einbringung eines Anteils an GmbH & Co. KG

Steuerneutrale Einbringung eines Anteils an einer GmbH & Co. KG auch ohne Einbringung der Anteile an der KomplementärGmbH möglich

Kommanditist X brachte seinen KGAnteil an der AGmbH & Co. KG in die BGmbH ein. Dies ist grundsätzlich steuerneutral zu Buchwerten möglich, wenn die Besteuerung der im KGAnteil vorhandenen stillen Reserven gesichert ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der KGAnteil inkl. aller zum Sonderbetriebsvermögen zählenden wesentlichen Betriebsgrundlagen eingebracht wird. Weil X nicht den zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörenden Anteil an der KomplementärGmbH auf die B übertragen hatte, versteuerte das Finanzamt die in seinem KGAnteil ruhenden stillen Reserven. Der Bundesfinanzhof entschied, dassdie Zurückbehaltung des GmbHAnteils steuerlich unschädlich ist, weil er keine funktional wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. Die Übertragung zu Buchwerten war daher möglich.



Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern Bilanzerstellung bei Liquidation