Erweiterung des Kreises der Freiberufler

Erweiterung des Kreises der Freiberufler im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung

Die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit bei Tätigkeiten im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung ist nicht immer einfach. Insbesondere bei Autodidakten waren die Kriterien, an die die Finanzverwaltung die Anerkennung einer freiberuflichen Tätigkeit geknüpft hat, nur schwer zu erfüllen. Diese strenge Betrachtung hat der Bundesfinanzhof durch drei Entscheidungen relativiert und den Kreis der ingenieurähnlichen Tätigkeiten erweitert.

Ein als Netzoder Systemadministrator tätiger DiplomIngenieur (Studienrichtung technische Informatik) übt einen freien Beruf aus.

Ein EDVBetriebswirt mit umfassenden Kenntnissen und Fähigkeiten, die denen eines DiplomInformatikers entsprechen, übt einen freien Beruf aus, wenn er im Bereich EDVConsulting/Software Engineering selbstständig tätig ist.

Ein als ITProjektleiter tätiger Wirtschaftsassistent Datenverarbeitung mit umfassenden fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten im Bereich der EDV übt einen ingenieurähnlichen und damit freien Beruf aus.





Bilanzerstellung bei Liquidation Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs