Darlehen zum Erwerb eines GmbH-Anteils

Darlehen zum Erwerb eines GmbH-Anteils unterliegt Vorschriften für Verbraucherdarlehen

Die Aufnahme eines Darlehens zum Erwerb der Gesellschaftsanteile einer GmbH durch deren späteren Alleingesellschafter und Geschäftsführer stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar; vielmehr wird der Darlehensnehmer in solchen Fällen als Verbraucher tätig. Die Verjährung der Ansprüche der kreditgebenden Bank – nach drei Jahren mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist – ist deshalb bis zur gerichtlichen Geltendmachung, maximal für bis zu zehn Jahre gehemmt.(Quelle: Urteil des Oberlandesgerichts Celle)



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