Personengesellschaft: Pkw-Nutzung durch Gesellscha

Pkw-Nutzung durch Gesellschafter einer Personengesellschaft für Fahrten zwischen Wohnung und Büro kann umsatzsteuerpflichtig sein

Überlässt eine Personengesellschaft Pkw, die zu ihrem Gesamthandsvermögen gehören, ihren Gesellschaftern für Privatfahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Büro und zahlen die Gesellschafter hierfür ein Entgelt, so unterliegt das Entgelt der Umsatzdingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers endet das Recht zur Privatnutzung mit dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums, wenn zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wurde. Ein entsprechender Widerrufsvorbehalt muss nicht vereinbart werden.(Quelle: Urteil des Bundesarbeitsgerichts)



Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Vollbeendete GmbH