Grunderwerbsteuer bei Anteilsvereinigung

Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuer sind keine Anschaffungskosten

Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuer ist sofort abziehbare Betriebsausgabe. Vereinigen sich durch Zukauf weiterer Gesellschaftsanteile mindestens 95 % der Anteile einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft in einer Hand, wird auf die der Gesellschaft gehörenden Grundstücke Grunderwerbsteuer fällig. Das gilt auch bei mittelbaren Beteiligungen.

Die Grunderwerbsteuer gehört nicht zu den Anschaffungskosten der Anteile, auch wenn sie durch die Anschaffung dieser Anteile ausgelöst wird. Besteuerungsobjekt ist nicht der Erwerb der Anteile, sondern ein fiktiver Erwerb von Grundstücken.

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)



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